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FOREX BROKERS BESCHRÄNKTE BEDINGUNGEN DES VERKAUFS 1.1 Unter diesen Bedingungen: Der Kunde bezeichnet die Person, die die Transaktion von der Gesellschaft genehmigt. Die Gesellschaft bedeutet Forex Brokers Ltd. Settlement Instructions Contract bezeichnet den Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, der durch diese Bedingungen geregelt ist. Der Vertragswert bezeichnet die Gesamtkosten in Neuseeland-Dollar einschließlich Maklergebühren und Kommissionen für die Überlassung von Mitteln, die zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gemäß diesen Bedingungen und dem von der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Abwicklungsanweisungsvertrag vereinbart wurden. Der Fonds bedeutet, dass die Mittel von der Gesellschaft durch Devisentermingeschäfte, wie vom Kunden autorisiert, zurückerstattet werden. Der Auftrag bezeichnet den schriftlichen und mündlichen Auftrag des Auftraggebers. Person umfasst eine Körperschaft, Vereinigung, Firma, Gesellschaft, Partnerschaft oder Einzelperson. Bedeutet die Transaktion den Erlass von Devisenfonds durch die Gesellschaft für und im Auftrag des Kunden auf die Richtung des Kunden. ZAHLUNG UND LIEFERUNG 2.1 Der Vertragspreis ist zahlbar bei: a. Der Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Erlaß der Teilfonds mündlich oder schriftlich genehmigt oder b. Der Erlass von Geldern durch die Gesellschaft an den Zahlungsempfänger. 2.2 Für die Zwecke dieser Bedingungen gilt der Erlass als eingetreten, wenn die Gesellschaft die Gelder überwiesen oder veranlasst hat, die Teilfonds zurückzuweisen, und sie hat den Eingang der Bestätigung erhalten, dass die Teilfonds zur Überlassung ermächtigt worden sind. 2.3 Alle Steuern, Abgaben oder Lizenzgebühren (ohne GST), die im Zusammenhang mit dem Erlass der Fonds, die nicht in der schriftlichen oder mündlichen Genehmigung enthalten sind, bewertet oder erhoben werden, liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Vertragspreis beruht auf den bekannten Kosten der Transaktion und kann aufgrund von Absichtsänderungen seitens des Kunden oder aufgrund von Verzögerungen und sonstigen, von der Gesellschaft nicht beherrschbaren Gründen geändert werden. EIGENTUMSVORBEHALT IN FONDS 3.1 Die vom Kunden genehmigte Veräußerung der Teilfonds erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Eigentum verbleibt und das rechtliche und angemessene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Teilfonds nicht an den Besteller übergeht, es sei denn, Die im Auftrag des Kunden zurückgezahlt werden. Werden die Teilfonds im Auftrag des Kunden vor Zahlung geleistet, so verbleibt das Eigentum an der Gesellschaft bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden ohne Abzug oder Zurückstellung wegen Streitigkeiten oder Gegenansprüchen. 3.2 Solange die Gelder der Gesellschaft durch den Kunden für die Fonds geschuldet werden, ist die Gesellschaft berechtigt, jederzeit den Besitz und das Eigentum an allen oder einem Teil der Fonds zurückzuerobern und zurückzuerhalten und anderweitig in Bezug auf den Fonds auszuüben (1) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zinsen auf überfällige Konten, zusammen mit den tatsächlichen Kosten (gesetzliche oder anderweitige) oder die Geltendmachung der Zahlung von überfälligen Konten zu berechnen KONDENSICHERUNGSVEREINBARUNG 5.1 Auf Wunsch der Gesellschaft unterzeichnen der Kunde und die Garantin (falls vorhanden) einen Kaufsicherungsvertrag gemäß den Bestimmungen der persönlichen Bestimmungen RBW-0085I3-15-P2-V1 KÜNDIGUNG DES VERTRAGS 6.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, sämtliche ausstehenden Verträge mit dem Kunden zu kündigen Eintreten eines der folgenden Ereignisse: Der Kunde lehnt die Zahlung für eine Transaktion ab. Ein Antrag auf Auflösung oder Abwicklung des Abwicklungsbeschlusses des Kunden oder Abwicklung des Liquidationsbeschlusses oder des Konkursrechts des Kunden oder Insolvenz eines Konkursrechts. Der Kunde verletzt eine dieser Bedingungen oder den Vergleichsvertrag. Der Kunde leistet eine Abtretung zugunsten der Gläubiger oder tritt eine Vereinbarung, Vereinbarung oder Vereinbarung mit allen oder einigen seiner Gläubiger ein. Ein außerordentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung, die sich auf die Angelegenheiten oder die finanziellen Bedingungen des Kunden auswirkt, welches Ereignis oder Änderung eintritt Dass der Kunde nicht oder nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen auszuführen oder zu erfüllen. 6.2 Die Kündigung hat keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarten Rechte der Gesellschaft. VERSCHULDUNG, VARIATION UND MITTEILUNGEN 7.1 Die Gesellschaft gilt nicht als verzichtet, wenn die Verzichtserklärung nicht von einem Bevollmächtigten der Gesellschaft schriftlich unterzeichnet wird. 7.2 Diese Verkaufsbedingungen und die von der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossene Abwicklungsanweisung bilden die gesamten Vertragsbedingungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden und sind nicht anders als durch schriftliche Änderungen, die im Auftrag der Gesellschaft unterzeichnet wurden, abweichend von Bevollmächtigter Vertreter der Gesellschaft. 7.3 Alle Mitteilungen und Mitteilungen, die von der Gesellschaft oder dem Kunden verlangt oder zugelassen werden, sind schriftlich, per Telefax oder per Post an die Anschrift der anderen Partei zu richten, sobald die Parteien den jeweils anderen Vertragspartner mitgeteilt haben . Alle Mitteilungen per Telefax gelten als eingegangen, wenn sie an die korrekte Fax-Anschrift des Empfängers und schriftliche Bekanntmachung übermittelt werden, und eine Mitteilung gilt als empfangen, wenn sie 4 Tage nach Eingang der Post bei einer Post korrekt adressiert ist Oder an der Adresse des Empfängers. 8.1 Wird die Gesellschaft aufgrund höherer Gewalt, Handlungen, Kriegs - und Zivilverletzungen, Unfällen, Arbeitsstörungen, Ausfällen von Anlagen oder Ausrüstungsgegenständen oder mangelnder Arbeits-, Einfuhr - oder Ausfuhrbeschränkung an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert oder verzögert, Oder anderen Gründen, die über die angemessene Kontrolle der Gesellschaft hinausgehen, ist die Gesellschaft von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in dem Umfang und während der Dauer der Verhinderung oder Verzögerung zu entschuldigen. RECHTSPRACHE UND WÄHRUNG 9.1 Dieser Vertrag und jeder Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft unterliegen den Gesetzen von Neuseeland und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Neuseelands. 9.2 Englisch gilt als Vertragssprache. 9.3 Vertragliche Verpflichtungen sind in Neuseeland Dollar oder werden in das Äquivalent von Neuseeland Dollar umgewandelt. Relianz Forex Ltd - ein aufstrebender Marktführer im Devisengeschäft in Neuseeland. Wir sind hier mit der Erfahrung und der Sachkenntnis eines engagierten Mannes der Leute, die bemühen werden, großen Service zu erweitern und sehr konkurrenzfähige Rate zu Ihnen, zu Ihrer Familie, zu Ihrem Geschäft, zu Ihren Freunden und zu den Mitarbeitern zu geben. Wir öffnen 7 Tage die Woche, es ist Bequemlichkeit, smart Service und wettbewerbsfähige Preise, die es anders als andere Dienstleister machen. 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Im Jahr 2001 gegründet, ist NZForex Teil der OzForex-Gruppe, die seit 1998 zu einem der worldrsquos größten Online-Devisen-Unternehmen gewachsen ist. Mit Geschäften in London, Sydney und Toronto, bietet NZForex internationale Geldtransfer-Dienstleistungen für Kunden auf der ganzen Welt. Im Laufe der companyrsquos-Geschichte wurde die Gruppe mit dem 6. Platz in der BRW Fast 100 und vier Mal mit einem Platz in der Deloitte Technology Fast 50 Australia ausgezeichnet. Unser anhaltendes Wachstum in Neuseeland und im Ausland hat uns zu einem bedeutenden Akteur im globalen Devisenmarkt gemacht. NZForex wird durch das Gesetz zur Regulierung und Beilegung von Finanzdienstleistern 2008 reguliert. Unsere Online-Plattform ist 128bit SSL-verschlüsselt, um Ihre Daten zu schützen. Home Login Bewerten Bewerten Impressum Rechtliche Hinweise Vollständige Website Copyright copy 2017 NZForex Limited


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